1. Zweck der Förderrichtlinien
Die politisch und wirtschaftlich unabhängige, breit aufgestellte BürgerStiftung Hildesheim ist integraler Bestandteil einer freiheitlichen, demokratischen Gesellschaft und stellt sich den Herausforderungen des gesellschaftlichen und technologischen Wandels. Sie setzt sich für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Teilhabe möglichst vieler an den Chancen des Wandels ein.
Die Förderung gemeinnütziger Projekte ist ein Schwerpunkt ihrer Aktivitäten. Sie betreibt im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Möglichkeiten aber auch eigene Projekte, wenn sie Handlungsbedarf sieht, der nicht von anderen Einrichtungen abgedeckt wird.
Förderzwecke sind gemeinnützige Projekte aus den Bereichen
- Jugend- und Altenpflege
- Erziehung und Bildung
- Kunst und Kultur
- Natur- und Umweltschutz
- Stadtgestaltung und Denkmalschutz
- Kriminalprävention
- Arbeit von Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, insbesondere von Selbsthilfegruppen
Die folgenden Förderrichtlinien schaffen
- Transparenz in der Förderpraxis
- Verfahrensregeln für die Förderpraxis
2. Grundsätze der Förderpraxis
Die BürgerStiftung Hildesheim fördert finanziell und/oder operativ nachhaltig und selbstlos zum Wohl der in der Stadt und dem Landkreis Hildesheim lebenden Menschen Vorhaben anderer gemeinnütziger, steuerbegünstigter Einrichtungen aus den vorgenannten Förderbereichen, aber auch eigene Projekte und Veranstaltungen in diesem Sinne.
Sie fördert vorrangig:
- Bürgerschaftliches, ehrenamtliches, freiwilliges, soziales Engagement
- Innovation und Zukunftsfähigkeit
- Nachhaltigkeit
- Selbsthilfe, Eigeninitiative, Selbstverantwortung
- Miteinander und Füreinander, Netzwerkbildung
- Verbesserung der Zukunftschancen
- starken regionalen Bezug
- Vermittlung sozialer, musischer Kompetenz in Schulen, Förderung des Selbstbewusstseins, Gewaltprävention
- Projekte für Kinder/Jugendliche/ältere Menschen/Menschen mit Assistenzbedarf
- Demenz-/Hospiz-/Palliativarbeit
- Identifikation mit der BürgerStiftung Hildesheim
- Kommunikation der Förderung durch die Stiftung über die Öffentlichkeitsarbeit
Sie fördert nicht:
- Projekte außerhalb der Region Hildesheim
- Projekte mit kommerzieller Orientierung
- Einzelpersonen
- allgemeine, laufende Kosten
- dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse
- Projekte mit parteipolitischer oder rein konfessioneller Ausrichtung
- Bereits durchgeführte oder begonnene Projekte
- Großprojekte mit entsprechendem Finanz- oder Kapitalbedarf, wenn damit nicht ein besonderer Anstoß für eine dauerhafte, gemeinnützige Aktion in der Region Hildesheim und eine breite, positive Wirkung in der Öffentlichkeit für die Stiftung verbunden ist
- Projekte ohne angemessenen Einsatz von Eigenmitteln (in der Regel mind. 15 Prozent des Gesamtaufwandes oder Drittfinanzierung)
- Aufgaben, die rechtlich verpflichtend von öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu erledigen sind
- Projekte ohne ausreichend überprüfbare Planung und/oder abgewogenem, transparentem Finanzierungsplan
- Bauliche Investitionen
3. Antragstellung
Anträge können von gemeinnützig anerkannten Institutionen, Einrichtungen, Vereinen und Initiativen aus Stadt und Region Hildesheim gestellt werden. Schulen und Universitäten sind als Institutionen grundsätzlich gemeinnützig und benötigen keinen steuerlichen Freistellungsnachweis. Anträge zur Unterstützung von Klassenfahrten können in einem separaten Antragstool hochgeladen werden.
Bevor Sie einen Antrag stellen, lesen Sie bitte die nachfolgenden wichtigen Hinweise:
Wichtige Hinweise:
Förderanträge können ausschließlich auf elektronischem Wege mit allen erforderlichen Unterlagen über die Antragssoftware gestellt werden. Die erforderlichen einzelnen Dateien eines Antrages sind vollständig mit eindeutiger Dateibenennung (Bezeichnung des Projekts, des Dateiinhalts und des Datums der Erstellung) einzureichen.
Die Antragssoftware erreichen Sie unter
https://request-buergerstiftung-hildesheim.al-phafoundation.app
- Wesentliche Änderungen gegenüber dem Antrag (z.B. am Kosten- und Finanzierungsplan, am Projektzeitraum) müssen der Bürgerstiftung unverzüglich mitgeteilt werden.
- Nicht abgerufene Fördermittel verfallen nach Ablauf des zugesagten Förderzeitraums. Nicht benötigte (nicht oder zu geringeren Kosten durchgeführtes Projekt) oder durch Eigen- und Drittmittel unverbrauchte Fördermittel sind unaufgefordert und unverzüglich an die Stiftung zurückzuzahlen.
- Die Bürgerstiftung ist berechtigt, bei nicht vereinbarungsgemäßer Verwendung der Fördermittel die Förderzusage zu widerrufen und bereits gezahlte Mittel zurückzufordern.
- Der Antragsteller/Geförderte muss einen Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel erbringen und über die Durchführung des Projekts und den Projekterfolg berichten (schriftlicher Sachbericht, Öffentlichkeitsarbeit, Links, Abrechnung über die Kosten und Finanzierung).
- Die Bürgerstiftung muss in der Außendarstellung als Förderer erkennbar gemacht werden. Wir bitten nach Abschluss des Projekts um einige aussagekräftige Fotos oder kurze Videos an unsere Mailadresse: info@buergerstiftung-hildesheim.de. Bei der Abbildung von Personen gehen wir davon aus, dass diese mit einer Veröffentlichung durch uns einverstanden sind.
- Im Schriftverkehr jeglicher Art ist die mitgeteilte Projekt-Nummer der Stiftung unbedingt anzugeben.
Ein Förderantrag kann jederzeit gestellt werden. Über eine Förderung entscheidet der Vorstand in der der Antragstellung nachfolgenden Vorstandssitzung, Viermal im Jahr werden die Anträge bearbeitet, die jeweils bis zum Monatsende Januar, April, Juli und Oktober eines Kalenderjahres eingehen. Nach Abgabe eines vollständigen Antrages wird spätestens innerhalb von acht Wochen nach den oben genannten Stichtagen über den Antrag entschieden. Die Entscheidung des Vorstandes mit allen Auflagen zur Förderung wird schriftlich mitgeteilt. Eine Ablehnung der Förderung wird nicht begründet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.