Spenden – eine Möglichkeit, gemeinsam Gutes anzustiften!

  • Zweck der Bügerstiftung Hildesheim ist es, die Entwicklung der Stadt Hildesheim – im Einzelfall auch außerhalb – und das Wohl ihrer Einwohner in den Bereichen Erziehung und Bildung, Forschung und Lehre, Kultur, Natur- und Umweltschutz, Stadtgestaltung und Denkmalschutz, Jugend- und Altenhilfe, der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, insbesondere der von ihnen betreuten Selbsthilfegruppen, bei gemeinnützig anerkannten Vorhaben durch finanzielle und/oder operative Unterstützung oder durch eigene Projekte zu fördern

Sie wollen die gemeinnützige Stiftungsarbeit in allen genannten oder ausgesuchten Bereichen unterstützen, dann helfen Sie uns mit Ihrer Spende und vielleicht können Sie auch andere zu einer Spende bewegen.

Jeder Euro hilft! Als Einzelspende oder als Dauerspende in regelmäßigen Abständen (monatlich/jährlich).
Spenden sind gerade in Zeiten geringerer Kapitalerträge ein wichtiger Beitrag, um die vielfältigen Stiftungszwecke erfüllen zu können.

Spenden geht einfach:

Überweisen Sie den Betrag, den Sie spenden wollen, mit der Angabe „Spende“ an die

BürgerStiftung Hildesheim

IBAN: DE10 2595 0130 0000 0116 66

(Sparkasse Hildesheim Goslar Peine)

Und so profitieren Sie bei der Steuer:

  • Grundsätzlich können Geld- oder Sachspenden in der Steuererklärung bis zu einem Anteil von 20 Prozent Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben und bis zu einer Höhe von 300 € auch ohne Spendenbescheinigung steuerlich abgesetzt werden, wenn gemeinnützige Organisationen profitieren.

Die BürgerStiftung Hildesheim kann Spenden einwerben und Ihnen eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, weil sie vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist und über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügt. Deshalb fällt bei ihr auch für empfangene Spenden keine Steuer an. Ihre Spende wird uneingeschränkt, zeitnah ausschließlich für gemeinnützige Stiftungszwecke verwandt.

Spenden – statt Geschenke

Aus Anlass von Geburtstagen, Jubiläen und anderen Festen weiß man oft nicht, was man sich wünschen soll –  dann rufen Sie doch Ihre Familie, Freunde, Gäste zu Spenden zugunsten der Bürgerstiftung auf!

Im Trauerfall kann Anlass für den Aufruf zu einer Spende zum Beispiel der Wunsch des Verstorbenen zu Lebzeiten sein, sich für Benachteiligte oder sonst einen der oben genannten Stiftungszwecke nachhaltig einzusetzen.

Wir freuen uns, wenn Sie einen persönlichen Anlass nutzen, um für die BürgerStiftung Hildesheim Spenden zu sammeln.

Zwei übliche Wege für Ihre Spendensammlung:

• Das von Ihnen während Ihrer Feier/Veranstaltung oder auf anderem Wege gesammelte Bargeld überweisen Sie mit der Angabe “Spende“ an die BürgerStiftung Hildesheim. Sie erhalten dann von uns eine Zuwendungsbestätigung über den gespendeten Gesamtbetrag.

• Sie bitten Ihre Familie, Freunde, Gäste die Anlassspende direkt auf unser o.a. Spendenkonto möglichst mit einem kurzen Stichwort (z.B. „Geburtstag N.N.”/ “Trauerfall N.N.”) zu überweisen. Sofern uns die Adresse der Spender*innen bekannt sind, senden wir diesen unmittelbar eine Zuwendungsbestätigung zu. Das Dankschreiben stimmen wir gerne zuvor mit Ihnen ab. Im Anschluss übersenden wir Ihnen eine Liste mit den Namen der Spender*innen und teilen Ihnen den Gesamtbetrag aller Spenden mit. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen leider keine Einzelbeträge nennen.

Weitere Einzelheiten sprechen wir gerne mit Ihnen ab.