13. September 2022 – Internationaler Tag des Testaments

Seit 10 Jahren wird an diesem Tag daran erinnert, dass Bürgerinnen und Bürger ihren Nachlass gestalten müssen, wenn sie nicht allein die gesetzlichen Erbschaftsregelungen gelten lassen wollen. Wollen Sie nämlich mit Ihrem Vermögen auch außerhalb des gesetzlich begünstigten familiären Umfeldes etwas Gutes tun und gemeinnützigen Einsatz nachhaltig fördern, dann ist eine letztwillige Verfügung unumgänglich. Sie können als Erblasserin oder Erblasser gemeinnützige Organisationen durch entsprechende Anordnungen als Erben oder Vermächtnisnehmer bedenken. Testamentsspenden sind ein wichtiger Baustein im Aufbau von Stiftungskapital.

Wenn Sie einen solchen Weg gehen wollen, lassen Sie sich rechtskundig beraten; denn ein fehlerhaft formuliertes Testament kann Ihren Willen zunichtemachen und eine gemeinnützige Organisation leer ausgehen lassen.

Warum es sich lohnt, gerade die BürgerStiftung Hildesheim in Ihrer letztwilligen Verfügung zu bedenken:

Sie ist eine gemeinnützig anerkannte Stiftung mit breitem Förderbereich – hier finden Sie mit Sicherheit Themenfelder, die Ihnen wichtig sind und die Sie auch nach Ihrem Ableben mit Ihrem Beitrag gefördert wissen wollen.

Auf die BürgerStiftung Hildesheim können Sie sich verlassen. Sie hat Erfahrung im Umgang mit letztwillig getroffenen Verfügungen und beachtet Ihren Willen uneingeschränkt und das auf Dauer. Der Stiftung können Sie vertrauen.

Davon können Sie sich schon jetzt überzeugen. Sprechen Sie uns an, informieren Sie sich über die erbrechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten und die Ziele der Stiftung.

Mehr zum Thema finden Sie auch auf unserer Homepage unter „So können Sie helfen/Vererben“.

Der Tag des Testaments gibt in jedem Fall Anlass, Regelungen über den Nachlass zu treffen. Das ist keine Frage des Alters. Auch über ein Testament können Sie die Zukunft mitgestalten und nachhaltig helfen!