Wichtige Hinweise zum Allgemeinen Förderantrag
Sie möchten, dass die BürgerStiftung Hildesheim Ihr Projekt bzw. Ihre Institution finanziell unterstützt? Wir freuen uns, Ihre Projekte im Rahmen der satzungsgemäßen Ziele und der verfügbaren Mittel zu fördern.
Ihr Antrag wird über unsere Antragssoftware eingereicht und muss enthalten:
- Projektbeschreibung
- Konkrete Angaben zum Ziel des Projekts und nach welchen Kriterien der Erfolg gemessen werden soll.
- Adressatenkreis und Dauer des Projektes.
- Angaben zum Gesamtaufwand (Kostenplan).
- Beantragte Fördersumme und Angaben zur Finanzierung des weiteren Aufwands (Finanzierungsplan).
- Angaben, wie die Förderung des Projekts durch die BürgerStiftung Hildesheim erkennbar gemacht wird.
Erwartet wird ein Eigenanteil in Höhe von 15 % des Gesamtaufwandes (10 % ab 50.000 €). Hiervon kann nur im begründeten Einzelfall abgewichen werden.
Dem Antrag muss ein Nachweis über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid) beigefügt sein. Schulen und Universitäten sind als Institutionen grundsätzlich gemeinnützig und benötigen diesen Nachweis nicht. Anträge zur Unterstützung von Klassenfahrten können in einem separaten Antragstole hochgeladen werden.
Hier der Link zum neuen Antragsmodul:
https://request-buergerstiftung-hildesheim.alphafoundation.app/
Anmerkungen:
- Sollte eine bewilligte Förderleistung nicht oder nicht in vollem Umfang benötigt werden, auch weil nachträglich weitere Förderungen durch Dritte zur Verfügung stehen oder sich herausstellt, dass der angemeldete Bedarf nicht (mehr) gegeben ist, das Projekt/die Veranstaltung nicht stattgefunden hat, ist die Stiftung unverzüglich zu informieren und die von der Stiftung gewährte Förderung ganz oder teilweise zurückzuüberweisen.
- Auszahlungen des Förderbetrages erfolgen an als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen. Eine Auszahlung an private Personen ist ausgeschlossen.
- Die bewilligungsgemäße Verwendung der Förderung ist alsbald nach Durchführung des Projekts/der Veranstaltung in der Antragssoftware (Berichte) zu bestätigen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht gegenüber der BürgerStiftung Hildesheim nicht. Ein Förderantrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.