Wichtige Hinweise zum Allgemeinen Förderantrag

Sie möchten, dass die Bürgerstiftung Hildesheim Sie bzw. Ihre Institution unterstützt? Wir leisten gerne im Rahmen der satzungsgemäßen Ziele und verfügbarer Mittel Hilfe.

Ihr – formloser – Antrag muss enthalten:

  1. Projektbeschreibung
  2. Konkrete Angaben zum Ziel des Projekts und nach welchen Kriterien der Erfolg gemessen werden soll.
  3. Adressatenkreis und Dauer des Projektes.
  4. Angaben zum Gesamtaufwand (Kostenplan).
  5. Beantragte Fördersumme und Angaben zur Finanzierung des weiteren Aufwandes (Finanzierungsplan).
  6. Angaben, wie die Förderung des Projekts durch die BürgerStiftung Hildesheim erkennbar gemacht wird.

Erwartet wird ein Eigenanteil in Höhe von 15 % des Gesamtaufwandes (10 %  ab 50.000 €). Hiervon kann im begründeten Einzelfall abgewichen werden.

Dem Antrag muss beigefügt sein:

  1. Anlage zum Förderantrag (vollständig/lesbar ausgefüllt) – zum downloud am Ende dieser Seite –
  2. Nachweis über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)

Anmerkungen:

  1. Sollte eine bewilligte Förderleistung nicht oder nicht in vollem Umfang benötigt werden, auch weil nachträglich weitere Förderungen durch Dritte zur Verfügung stehen oder sich herausstellt, dass der angemeldete Bedarf nicht (mehr) gegeben ist, das Projekt/die Veranstaltung nicht stattgefunden hat, ist die Stiftung unverzüglich zu informieren und die von der Stiftung gewährte Förderung ganz oder teilweise zurückzugewähren.
  1. Auszahlungen des Förderbetrages erfolgen an als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen. Eine Auszahlung an private Personen ist ausgeschlossen.
  1. Die bewilligungsgemäße Verwendung der Förderung ist alsbald nach Durchführung des Projekts/der Veranstaltung – formlos – zu bestätigen (Formular unter “Downloads”).

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht gegenüber der BürgerStiftung Hildesheim nicht. Ein Förderantrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

 Hier finden Sie die Anlage zum Allgemeinen Förderantrag   download