Förderrichtlinien der BürgerStiftung Hildesheim
1. Zweck der Förderrichtlinien
Die politisch und wirtschaftlich unabhängige, breit aufgestellte BürgerStiftung Hildesheim ist integraler Bestandteil einer freiheitlichen, demokratischen Gesellschaft und stellt sich den Herausforderungen des gesellschaftlichen und technologischen Wandels. Sie setzt sich für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Teilhabe möglichst vieler an den Chancen des Wandels ein.
Die Förderung gemeinnütziger Projekte ist ein Schwerpunkt ihrer Aktivitäten. Sie betreibt im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Möglichkeiten aber auch eigene Projekte, wenn sie Handlungsbedarf sieht, der nicht von anderen Einrichtungen abgedeckt wird.
Förderzwecke sind gemeinnützige Projekte aus den Bereichen
- Jugend- und Altenhilfe
- Kultur und Bildung
- Natur- und Umweltschutz
- Stadtgestaltung und Denkmalschutz
- Forschung und Lehre
- Kriminalprävention
- Arbeit von Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, insbesondere von Selbsthilfegruppen
Die folgenden Förderrichtlinien schaffen
- Transparenz in der Förderpraxis
- Verfahrensregeln für die Förderpraxis
2. Grundsätze der Förderpraxis
Die BürgerStiftung Hildesheim fördert finanziell und/oder operativ nachhaltig und selbstlos zum Wohl der in der Stadt und dem Landkreis Hildesheim lebenden Menschen Vorhaben anderer gemeinnütziger, steuerbegünstigter Einrichtungen aus den vorgenannten Förderbereichen, aber auch eigene Projekte und Veranstaltungen in diesem Sinne.
Sie fördert vorrangig:
- Bürgerschaftliches, ehrenamtliches, freiwilliges Engagement
- Innovation und Zukunftsfähigkeit
- Nachhaltigkeit
- Selbsthilfe, Eigeninitiative, Selbstverantwortung
- Soziales Engagement
- Miteinander und Füreinander, Netzwerkbildung
- Verbesserung der Zukunftschancen
- starken regionalen Bezug
- Vermittlung sozialer, musischer Kompetenz in Schulen, Förderung des Selbstbewusstseins, Gewaltprävention
- Kinder/Jugendliche/ältere Menschen/Menschen mit Assistenzbedarf
- Demenz-/Hospiz-/Palliativarbeit
- Identifikation mit der BürgerStiftung Hildesheim
- Kommunikation der Förderung durch die Stiftung über die Öffentlichkeitsarbeit
Sie fördert nicht:
- Projekte außerhalb der Region Hildesheim
- Projekte mit kommerzieller Orientierung
- Einzelpersonen
- allgemeine, laufende Kosten
- dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse
- Projekte mit parteipolitischer oder rein konfessioneller Ausrichtung
- Bereits durchgeführte oder begonnene Projekte
- Großprojekte mit entsprechendem Finanz- oder Kapitalbedarf, wenn damit nicht ein besonderer Anstoß für eine dauerhafte, gemeinnützige Aktion in der Region Hildesheim und eine breite, positive Wirkung in der Öffentlichkeit für die Stiftung verbunden ist
- Projekte ohne angemessenen Einsatz von Eigenmitteln (idR mind. 15 {f49cd7e7616dea5bd8fae7b85fbda00be843a1666e44acac6a3ca2ccd13f35b2}) oder Drittfinanzierung
- Aufgaben, die rechtlich verpflichtend von öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu erledigen sind
- Projekte ohne ausreichend überprüfbare Planung und/oder abgewogenem Kosten-/Finanzierungsplan
- Bauliche Investitionen
3. Antragstellung
Anträge können von gemeinnützig anerkannten Institutionen, Einrichtungen, Vereinen und Initiativen aus Stadt und Region Hildesheim gestellt werden.
Bevor Sie einen Antrag stellen, lesen Sie bitte die nachfolgenden wichtigen Hinweise:
Wichtige Hinweise:
Förderanträge können nur auf elektronischem Wege mit allen erforderlichen Unterlagen gestellt werden. Die erforderlichen einzelnen Dateien eines Antrages sind vollständig in einem Sammelordner mit eindeutiger Kennung (in der Regel Bezeichnung des Projekts und Datum der Erstellung) einzureichen.
Die online-Antragstellung ist zwingende Voraussetzung weiterer Bearbeitung. Ausnahmen können nur im Einzelfall nach vorheriger Absprache zugelassen werden.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
- Wesentliche Änderungen gegenüber dem Antrag (z.B. am Kosten- und Finanzierungsplan, am Projektzeitraum) müssen der Bürgerstiftung unverzüglich mitgeteilt werden.
- Nicht abgerufene Fördermittel verfallen nach Ablauf des zugesagten Förderzeitraums. Nicht benötigte (nicht oder zu geringeren Kosten durchgeführtes Projekt) oder durch Eigen- und Drittmittel unverbrauchte Fördermittel sind unaufgefordert und unverzüglich an die Stiftung zurückzuzahlen.
- Die Bürgerstiftung ist berechtigt, bei nicht vereinbarungsgemäßer Verwendung der Fördermittel die Förderzusage zu widerrufen und bereits gezahlte Mittel zurückzufordern.
- Der Antragsteller/Geförderte muss einen Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel erbringen und über die Durchführung des Projekts und den Projekterfolg berichten (schriftlicher Sachbericht, Abrechnung über die Kosten und Finanzierung).
- Die Bürgerstiftung muss in der Außendarstellung als Förderer erkennbar gemacht werden.
- Im Schriftverkehr jeglicher Art ist die mitgeteilte Projekt-Nummer der Stiftung unbedingt anzugeben.
Weiter ist das vorbereitete Formular “Anlage zum Allgemeinen Förderantrag” ( Download auf der Seite “Antragsformular allgemein” – und dort am Seitenende) vollständig auszufüllen und dem Antrag beizufügen. Anderenfalls muss mit einer Ablehnung des Antrags, zumindest aber mit der Zurückstellung der Entscheidung gerechnet werden.
Der – formlose – Förderantrag kann jederzeit gestellt werden.
Über eine Förderung entscheidet der Vorstand in der der Antragstellung nachfolgenden Vorstandssitzung, wenn nach Eingang des Antrages bis zur Entscheidung ein Zeitraum von mindestens 10 Tagen verbleibt. Anderenfalls wird über den Antrag in der dann folgenden Vorstandssitzung entschieden. Der Vorstand sitzt in der Regel monatlich, Abweichungen sind aber möglich. Im Dezember werden keine Förderbescheide erteilt.
Stellen Sie daher bitte rechtzeitig den vollständigen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen (u.a. Vorstellung des Projekts/Adressaten/Dauer/Ziele/Evaluation, Kosten- und Finanzierungsplan, Nachweis der Anerkennung der Gemeinnützigkeit) vor dem Start Ihres Projektes.
Die Entscheidung des Vorstandes mit allen Auflagen zur Förderung wird umgehend schriftlich mitgeteilt. Eine Ablehnung der Förderung wird nicht begründet.