20.000 EUR – Hilfe für krebserkrankte junge Menschen

BürgerStifung Hildesheim fördert gemeinnützige Projekte.

Eine Hildesheimerin hatte frühzeitig ihren Nachlass geregelt. Jetzt ist sie verstorben. Sie hat die BürgerStiftung Hildesheim zu ihrer Alleinerbin eingesetzt.

Ihr letzter Wunsch: Aus ihrem Nachlass sollen gemeinnützige Projekte zugunsten krebserkrankter Kinder und Jugendlicher gefördert werden.

Als gemeinnützig anerkannte Organisationen und Einrichtungen in Hildesheim und Umgebung sind daher aufgerufen, sich um die Förderung solcher Projekte bei der Bürgerstiftung zu bewerben.

Jeder Bewerber kann nur ein Projekt einreichen. Die Fördersumme ist auf bis zu 5.000 €/Projekt begrenzt.

Die Projekte müssen nachhaltig und offen für eine Teilhabe betroffener junger Menschen sein.

Individuelle Förderungen einzelner Betroffener ist leider nicht möglich.

Förderanträge richten Sie bitte online mit dem Stichwort „Hilfe für krebserkrankte junge Menschen“ bis zum 30. Januar 2024 an die BürgerStiftung Hildesheim  info@buergerstiftung-hildesheim.de .

Beizufügen ist eine ausführliche Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan, der Nachweis über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und die ausgefüllte „Anlage zum Förderantrag“, abzurufen unter:

www.buergerstiftung-hildesheim.de/Förderungen/Service/ Download/AnlagezumFörderantrag  .

Über die Vergabe entscheidet der Vorstand der Stiftung unter fachlicher Beratung. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.