Haben Sie schon einmal daran gedacht, einen Teil Ihres Vermögens für gemeinnützige Zwecke in unserer Stadt einzusetzen? Sie können unter dem Dach der Bürgerstiftung Hildesheim eine Ihren Namen tragende Stiftung gründen. Damit bleiben Ihre gute Tat und Ihr Name auch späteren Generationen erhalten. Sie bestimmen die Verwendung der Stiftungserträge selbst. Mit den Stiftungserträgen können Sie ein eigenes gemeinnütziges Projekt oder gemeinnützige Ein- richtungen unterstützen. Beispiele für Förderziele sind benachteiligte Kinder und Jugendliche, ältere Mitmenschen, kulturelle Einrichtungen, besonders begabte Jugendliche und Bildungseinrichtungen, Sozialarbeit, Selbsthilfegruppen, Kriminalprävention, Umweltschutz, Naturschutz, Denkmalschutz oder die Stadtgestaltung. Wir zeigen Ihnen gerne die konkreten einzelnen Möglichkeiten auf und beraten Sie auf Wunsch. Wenn Sie sich für gemeinnützige Zwecke mit einer eigenen Stiftung ab 50.000,- Euro engagieren wollen, kümmert sich die Bürgerstiftung um die Errichtung und führt die laufende Verwaltung durch. Beides ist für Sie kostenfrei, so daß Ihre Stiftungserträge in voller Höhe Ihren Stiftungszielen zugute kommen.Im Übrigen müssen die 50.000,- Euro für eine eigene Stiftung nicht auf einmal eingezahlt werden; es kann auch der Weg über eine Aufbaustiftung über eine Zeitstrecke von bis zu 5 Jahren gewählt werden. Manche Mitbürgerin und mancher Mitbürger plant die Unterstützung gemeinnütziger Projekte in seinem Testament. Dies ist ein Weg. Ist es aber nicht interessanter, schon zu Lebzeiten mit einer Stiftung zu beginnen und dann mitzuverfolgen, wie das eingesetzte Geld genutzt wird und gegebenen- falls eigene Gestaltungsideen miteinzubringen? Neue steuerliche Regelungen haben erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten gebracht. Zustiftungen auch zu Lebzeiten sind daher bis zu hohen Beträgen steuerlich absetzbar.