Keine Schülerin und kein Schüler soll auf die Teilnahme an einer Klassenfahrt verzichten müssen.

Hildesheimer Schülerinnen und Schüler sollen auf eine Klassen-, Kurs- oder Jahrgangsfahrt mit Ziel in Deutschland oder dem europäischen Ausland nicht deswegen verzichten müssen, weil deren Fahrt- und Aufenthaltskosten nicht finanziert werden können.

Die BürgerStiftung Hildesheim bietet Unterstützung an, wenn

  • die Möglichkeiten zur Mittelbeschaffung über die Familie, das Sozialamt oder innerhalb der Schule, z.B. über einen Förderverein, ausgeschöpft wurden und
  • dennoch eine Finanzierungslücke verbleibt.

Die Förderung soll jeweils einzelnen Schülerinnen und Schülern gelten, also nicht ganze Klassen, Kurse oder Jahrgänge umfassen. Sie ist im Rahmen vorfügbarer Mittel für den Einzelfall in der Regel bis auf 200 € begrenzt.

Antragssteller müssen eine die Klassenfahrtsbegleitende Lehrerin bzw. Lehrer und ein Vertreter der Schulleitung sein.

Förderanträge zum Download:

pdf_icon Förderantrag Klassenfahrt – 1-2020

Wichtige Hinweise zum Förderantrag Klassenfahrt

  1. Die BürgerStiftung Hildesheim fördert einzelne bedürftige Schüler*innen bei innerdeutschen Klassenfahrten und bei Klassenfahrten in das europäische Ausland.
  1. Sie gewährt nach ihrem für dieses Projekt gesetzten Förderrahmen finanzielle Zuschüsse im Einzelfall in Höhe von bis zu 200 €, sofern die Bedürftigkeit der Schüler*in von der Schulleitung und der/dem Klassenlehrer*in nach bestem Wissen bestätigt wird. Eine weitere Bedürftigkeitsprüfung durch die BürgerStiftung Hildesheim erfolgt dann in der Regel nicht.
  1. Vor Antragstellung auf Förderung einer Klassenfahrt durch die Schulleitung/ Klassenlehrer*in müssen andere Möglichkeiten zur Mittelbeschaffung durch öffentliche Träger (Sozialamt, JobCenter u.a.), innerhalb der Schule (Förderverein u.a.) und in der Familie ausgeschöpft sein und dennoch eine Finanzierungslücke verbleiben.

Wir erwarten, dass die betreffenden Schüler*innen  einen Eigenbeitrag von mindestens 30 % der Reisekosten aufbringen.

  1. Sollte die Förderleistung nicht oder nicht in vollem Umfang benötigt werden, auch weil nachträglich weitere Förderungen durch Dritte zur Verfügung stehen oder sich herausstellt, dass eine Bedürftigkeit nicht (mehr) gegeben ist, die Klassenfahrt nicht stattgefunden oder die/der geförderte Schüler*in nicht daran teilgenommen hat bzw. auf Grund seines Verhaltens von der weiteren Teilnahme an der Klassenfahrt ausgeschlossen wurde, ist die Stiftung unverzüglich zu informieren und die von der Stiftung gewährte Förderung auf Anforderung ganz oder teilweise zurückzugewähren.
  1. Auszahlungen des Förderbetrages erfolgen ausschließlich an die Schule/Lehrkraft. Eine Auszahlung an private Personen (geförderte Schüler*innen und deren Angehörige) ist ausgeschlossen.
  1. Die bewilligungsgemäße Verwendung der Förderung ist alsbald nach Durchführung der Klassenfahrt – formlos – zu bestätigen.
  1. Ein Rechtsanspruch auf Förderung von Klassenfahrten besteht gegenüber der BürgerStiftung Hildesheim nicht. Ein Förderantrag kann ohne Angabe von Gründen (teilweise) abgelehnt werden.